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Einladung für Diebe: Autoschlüssel im Werkstatt-Briefkasten - Gefahr für den Versicherungsschutz

Wiesbaden (ots) - Wer sein Auto nach der Arbeit in die Werkstatt bringt, steht oft vor verschlossener Tür. Gängige Praxis: Den Wagen einfach auf dem Hof abstellen, den Schlüssel in den Briefkasten werfen ...   Mehr

Kfz-Versicherung für begleitendes Fahren mit 17 - Auch finanziell ein Gewinn für junge Autofahrer

München (ots) - Die bundesweite Einführung des Begleiteten Fahrens ab 17 Jahren (BF 17) ist laut ADAC nicht nur ein deutlicher Gewinn für die Verkehrssicherheit, sondern bringt jungen Autofahrern auch ...   Mehr
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Ein neues Auto ist wie eine neue Liebe

Seit der Öffnung des EU-Versicherungsmarktes hat sich vieles geändert. Viele neue Produkte Versicherungsprodukte sind auf den Markt gekommen. Die Übersicht ist verwirrend geworden. Doch welche Versicherung ist für Ihr Auto die richtige und was müssen Sie als KFZ-Halter beachten? Wir haben für Sie die neuesten Infos hier kurz zusammengestellt:

KFZ-Haftpflichtversicherung
Wenn Sie einen Schaden verursachen, müssen Sie mit Ihrem gesamten privaten Vermögen haften. Es besteht also laut BGB eine sog. Pflicht zur Haftung. Bei einem Autounfall können da schnell ein paar tausend Euro zusammenkommen. Deswegen ist das Halten eines Fahrzeuges eine sog. KFZ-Haftpflichtversicherung gebunden. Ohne Haftpflichtversicherung, gibt's keine KFZ-Kennzeichen bei der Zulassungstelle. Mit der Haftpflichtversicherung sichern Sie sich gegen Ansprüche Dritter ab.

Voll- oder Teilkasko
Eine Teil- bzw. Vollkasko-Versicherung ist für Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug gedacht, die entweder durch Ihr eigenes Fehlverhalten oder durch Ereignisse eintreten für die niemand verantwortlich gemacht werden kann, z. B.: Glasbruch durch Hagel.

Kündigung und Wechsel
Der fristgerechte Wechsel der Kfz-Versicherung ist immer nur zum Jahresende möglich. Gekündigt werden muss bis spätestens Ende November, also mindestens ein Monat vorher! Diesen Termin sollten Sie sich rot im Kalender anstreichen, so dass Sie immer wissen, wann Sie zu einer günstigeren Versicherung wechseln können. Am besten aber senden Sie die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein schon zwei Monate vorher ab. Kündigungen sollten generell fristgerecht, aber nicht auf die letzte Minute abgeschickt werden.

Prinzipiell sollten Sie sich vor Abschluss jeder Versicherung die sog. Allgemeinen Versicherungsbedingungen durchlesen. Die von uns beschriebenen Fragen und Antworten können dort anders geregelt sein. Dies hängt von der jeweiligen Gesellschaft ab.

Weitere Fragen und Antworten in Kürze:

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